Wenn Sie in Frankreich zu Ihrem Recht
kommen wollen, sind Sie zunächst mit in entscheidenden
Punkten unterschiedlichen Rechtspraktiken konfrontiert. So
gibt es z.B. keine allgemeine Gebührentabelle, Anwaltskosten
werden nur in bestimmten Fällen von der unterliegenden
Partei übernommen, der Status und Aufgabenbereich der
Notare und Gerichtsvollzieher ist nicht vergleichbar, auch
Rechtsprechung und die Regeln der Schiedsgerichtbarkeit mögen
für deutsche Bürger erklärungsbedürftig
sein. Sprachliche Hürden tragen zu Missverständnissen
bei.
Die Qualität einer Übersetzung kann über den
Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Sprachliche Feinheiten
müssen vom Gericht sinngemäss richtig gedeutet werden.
Unsere Anwälte und Übersetzerin sind auf grenzübergreifende
Rechtsfälle spezialisiert. Seit 12 Jahren sind wir in
Frankreich für deutsche, französische und europäische
Klienten erfolgreich tätig. Wir sind mit den deutschen
Rechtspraktiken vertraut und können Sie daher besser
beraten: so nutzen Sie in vollem Umfang die Möglichkeiten
des französischen Rechtssystems.
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